Fragen und Antworten zu Geistigem Eigentum in Lehrprojekten
Die Professur für Open-Source-Software betreibt sog. Lehrprojekte, in denen Studierende sich definierte Lerninhalte an realen Projekten erarbeiten. Diese Lehrprojekte werden von Industriepartnern vorgeschlagen und in Absprache mit der Professur definiert. Das Feedback unserer Studierenden ist durchwegs positiv: Sie freuen sich, an realen Projekten zu arbeiten, die Sinn machen (nicht “für die Tonne” sind), und sie schätzen den Kontakt mit der Industrie und dessen Perspektive.
Unsere Lehrprojekte bringen die Professur, Studierendenteams und Industriepartner zusammen. Alle Parteien sollen fair behandelt werden. In der Entwicklung von Open-Source-Software treffen wir deswegen folgende Vereinbarung: Vor Beginn des Projekts unterschreiben die Studierenden ein sog. Contributor Agreement (siehe unten). Alle Parteien erhalten nach Abschluss der drei Monate des Lehrprojekts umfängliche nicht-ausschließliche Rechte an der Gemeinschaftsarbeit. “Umfänglich” heisst hier das übliche “inhaltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt”. Dies ermöglicht es jeder beteiligten Partei, die Arbeitsergebnisse proprietär weiterzuverwenden.
Es folgenden Fragen und Antworten, die sich häufig ergeben haben.
Warum ein Contributor Agreement?
Das Contributor Agreement regelt den Umgang mit dem erarbeiteten geistigem Eigentum. Es tut dies ausführlicher, als es nur mit einer Open-Source-Lizenz ohne weitere Absprache möglich wäre. Insbesondere ermöglicht das Contributor Agreement einen Lizenzwechsel, wenn sich herausstellt, dass die initial gewählte Lizenz nicht mehr auf die Projektziele passt.
Warum nicht eine einfache Open-Source-Lizenz?
Das Contributor Agreement ermöglicht nicht nur einen Open-Source-Lizenzwechsel, sondern insbesondere auch die proprietäre Weiternutzung. Die existierende Open-Source-Nutzung bleibt davon unberührt; eine proprietäre Weiterentwicklung stellt effektiv einen Fork dar. Ohne diese Option würden Industriepartner nicht an unseren Lehrprojekten mitarbeiten.
Warum die AGPLv3 Lizenz für das Open-Source-Projekt?
Die AGPLv3 ist die aggressivste “virale” Lizenz, welche heute verfügbar ist. Kein kommerzielles legal-operierendes Unternehmen würde ein Open-Source-Projekt, welches die AGPL verwendet, in ihren proprietären Produkten verwenden. Somit ist das Open-Source-Projekt für externe Parteien weitgehend unbrauchbar. Alle am Projekt direkt beteiligten Parteien erhalten aber über die Professur die erwähnten Rechte, welche es ermöglichen, die Projektergebnisse unter einer anderen Lizenz weiterzuverwenden.
Was passiert, wenn mit proprietärem Quelltext gearbeitet werden muss?
Proprietäre aber weithin bekannte und käuflich erwerbliche Bibliotheken wie z.B. das Win32 API sind unproblematisch. Sofern das Lehrprojekt proprietäre Bibliotheken des Industriepartners benötigt, werden diese soweit wie möglich aus dem öffentlichen Open-Source-Projekt herausgehalten. Somit kann dann zwar niemand jenseits der direkt am Projekt beteiligten Personen eine lauffähige Software erzeugen, was ja aber auch gewünscht ist.
Was passiert, wenn ein Industriepartner mitprogrammieren möchte?
Bisher ist dies noch nicht geschehen. Sollte ein Industriepartner dies wünschen, so muss auch der Industriepartner das Contributor Agreement unterschreiben, da er sich sonst durch die Hintertür Ausschlußrechte an der Gemeinschaftsarbeit erarbeiten würde. Insofern ist es für Industriepartner besser, nicht aktiv mitzuprogrammieren. Sollte dies notwendig sein, sprechen Sie uns bitte frühzeitig darauf an, so dass wir eine entsprechende faire Lösung finden können.
Warum überhaupt diese ganzen Anstrengungen?
Zwei Gründe. Die Fragen sind real und sensibilisieren Studierende für Fragen geistigen Eigentums. Weiterhin sind Studierende Eigentümer der von Ihnen geleisten Arbeit, so dass hier eine Regelung gefunden werden muss. Manche Professoren verlangen schlichtweg die exklusive Übertragung der Rechte, was wir aber nur in Ausnahmefällen ermöglichen. Wir glauben mit der hier diskutierten Regelung eine Lösung gefunden zu haben, welche die Interessen aller beteiligten Parteien wahrt und gleichzeitig den Erwartungen an eine Professur für Open-Source-Software gerecht wird.