Zur Bedeutung des Titels “Honorarprofessor/in”
Die FAU vergibt den Titel “Honorarprofessor/in” an ausgewählte Individuen, welche über einen längeren Zeitraum (mind. vier Jahre) regelmäßig zwei SWS pro Jahr oder mehr Lehre erbracht haben und sich auch darüber hinaus als Freund und Unterstützer der FAU erwiesen haben. Grundlage der Titelvergabe ist das Bayrische Hochschulgesetz sowie verschiedene in der Praxis etablierte Praktiken und auch etwaige Prüfungsordnungen. Es gilt, unter besonderer Berücksichtigung der Informatik:
- Der Titel wird ausschließlich auf Basis von Lehrleistung aufrecht erhalten. Forschungsleistungen schaden nicht, helfen aber auch nicht.
- Der Titel verfällt, wenn die Lehrleistung von mind. zwei SWS pro Jahr nicht aufrecht erhalten wird; Lehrveranstaltungen ohne Studierende zählen nicht.
- Honorarprofessorinn/en erhalten Zugang zu allen für die Lehre notwendigen Systemen; neben der Mindestlehre entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
- Honorarprofessorinn/en sind für ihre Lehre eigenverantwortlich; es entstehen keine Ansprüche an das Department Informatik, die Lehre zu unterstützen.
- Der Titel wird direkt an eine natürliche Person vergeben. Von einer Verquickung der Privatperson mit dem Arbeitgeber wird dringend abgeraten.
Das Department Informatik und die Professur für Open-Source-Software ist stolz darauf, dass mehrere ausgewählte Persönlichkeiten aus der Wirtschaft unsere Lehre an der FAU unterstützen!